NLP-Kurse sind steuerlich absetzbar

Urteil des Bundesfinanzhofs:

Berlin – Wer an sogenannten NLP-Kursen oder Supervisionen teilnimmt, kann die Teilnahmegebühr unter Umständen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das geht aus zwei Urteilen hervor, die der Bundesfinanzhof (BHF) am Dienstag veröffentlicht hat. In beiden Fällen hatten leitende Angestellte zur Förderung der beruflichen Kommunikation an Kursen zum „Neuro-linguistischen Programmieren“ (NLP-Kurse) und an Supervisionen teilgenommen. Wer solche Kurse besucht, möchte lernen, sich in bestimmten Situationen besser zu verhalten. Daraus kann er beruflich, aber auch privat Nutzen ziehen. Der BFH entschied, dass die Kosten abziehbar sind.

Die angestrebten Fähigkeiten, wie etwa die Kommunikationsfähigkeit, stellten Schlüsselqualifikationen dar, „die bei Wahrnehmung von Führungspositionen im Wirtschaftsleben erforderlich sind“, heißt es in der Pressemitteilung des BFH. Für eine berufliche Veranlassung spreche vor allem, dass solche Kurse „von einem berufsmäßigen Veranstalter durchgeführt werden, ein homogener Teilnehmerkreis vorliegt und der Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten auf eine anschließende Verwendung in der beruflichen Tätigkeit angelegt ist“. Dass die vermittelten Lehrinhalte gleichzeitig auch privat genutzt werden können, schließe die Abziehbarkeit nicht aus (Az.: VI R 44/04 und VI R 35/O5).

dku Süddeutsche Zeitung vom 30.10.2008

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